Neue Gebührenordnung für Tierärzt:innen (GOT) in 2020
Ab Februar 2020 werden neue Tarife für den Notdienst gelten. Alle Tierärzt*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
neue Notdienstzeiten: Mo-Do 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages, Fr 18 Uhr über das Wochenende bis Montag 8 Uhr sowie die 24 Stunden jedes Kalenderfeiertages
Leistungen, die im tierärztlichen Notdienst erbracht werden, müssen mit einem zweifachen (Mindest-)Satz bis zu einem vierfachen Satz einer einfachen Gebühr abgerechnet werden. Ausnahmen stellen Leistungen dar, die zwar in dieser Zeit, aber im Rahmen einer regulären stattfindenden Sprechstunde, z.B. samstagvormittags, erfolgen.
neue Notdienstgebühr: Zusätzlich ist in diesen definierten Zeiträumen eine Notdienstgebühr von 50€ (zzgl. MwSt.) pro Behandlungsfall zu erheben. Als ein Behandlungsfall wird hier die Vorsprache eines Tierhalters angesehen. Lässt dieser mehrere Tiere (nur im Notdienst) behandeln, ist die Gebühr nur ein Mal zu erheben.